Ruprecht Karls Universität Heidelberg

Physikalisches Praktikum für Fortgeschrittene

FP-Leitfaden


Siehe zusätzlich auch Folien zur FP-Einführung.

  1. Versuchszeiten Das Praktikum findet während der Vorlesungszeit von Montag bis Donnerstag jeweils von 14:00 bis 18:00 Uhr statt, in den Ferien nach Vereinbarung mit den Betreuern (Ferien-Versuchsbörse). Die FP1-Versuche werden im Neuenheimer Feld, Bau 501, durchgeführt, die FP2-Versuche i.A. an den jeweiligen Instituten. In Absprache mit dem Betreuer / der Betreuerin können im Einzelfall auch im Semester andere Zeiten vereinbart werden (Dies ist aber bei FP1-Versuchen, bei denen mehrere Gruppen parallel betreut werden, schwieriger). Fällt ein Feiertag in einen Versuch, dann wird stattdessen ein anderer Wochentag genommen, also z.B. Versuchsdurchführung Montag, Mittwoch bis Freitag, falls Dienstag Feiertag ist.

  2. Anmeldung Das FP wird nach Abschluss der Anfängerpraktika AP1 und AP2 begonnen. Sie müssen während des FP immatrikuliert sein und dürfen nicht beurlaubt sein. Die Anmeldung ist nach dem Abschluss des Anfängerpraktikums möglich, nach Absprache mit der FP-Leitung ggf. auch früher. Die Anmeldung erfolgt über folgendes Web-Formular auf der FP-Webseite. Mit der Anmeldung zum FP ist keine Frist zur Beendigung des FP verbunden und es besteht auch keine Pflicht zur sofortigen Buchung von Versuchen. Praktikumsbeginn und Vorbesprechung werden jeweils im Vorlesungsverzeichnis der Fakultät für Physik und Astronomie und auf der FP-Webseite bekanntgegeben.

    Zu Beginn jedes Semesters findet für alle Kurse (FP1 und FP2) die halbjährliche, gesetzliche Strahlenschutzbelehrung statt. Alle Praktikanten müssen an dieser Belehrung teilnehmen, was von jedem Praktikanten durch Unterschrift bestätigt werden muss. Ohne diese Teilnahme können Versuche, für die der Strahlenschutz zutrifft, nicht durchgeführt werden!

    Lehramt: Bei der Anmeldung für das FP mit Studienziel 'Physik Lehramt' wird davon ausgegangen, dass Sie für die Studiengang 'Master of Education, Profillinie Gymnasium Teilstudiengang Physik' oder 'Bachelor of Science, Vertiefungsfach Lehramt Gymnasium' eingeschrieben sind. Melden Sie sich bitte bei der FP-Leitung, falls Sie sich neu anmelden möchten und nach den Vorgaben für 'Lehramt Staatsexamen' studieren.

  3. Dauer des Praktikums Die Dauer des Praktikums beträgt in der Regel 2 Semester. Bitte teilen Sie der Praktikumsleitung mit, falls Sie ihr Praktikum aus besonderen Gründen ab- oder unterbrechen.

  4. Bedingungen für den FP-Schein

    1. Bachelor-Studiengang Physik
      • 8 testierte Versuche,
      • 1 Referat über einen Versuch aus FP1 oder FP2 in einem der begleitenden FP-Seminare,
      • je eine 'kurze' und 'lange' 'besondere Ausarbeitung',
      • Mindestens 8 Teilnahmen am FP-Seminar. Der eigene FP-Vortrag zählt als eine Teilnahme.
    2. Lehramts-Studium

      Für Lehramtskandidaten (Master of Education, Profillinie Gymnasium Teilstudiengang Physik und Bachelor of Science, Vertiefungsfach Lehramt Gymnasium): 4 testierte Versuche (d.h. kein FP-Seminarvortrag und keine besondere Ausarbeitung)

  5. Anerkennung externer Leistungen

    Geeignete Leistungen an anderen Hochschulen (Praktika und/oder Projekte, ggf. mit Seminar) oder sog. Miniforschungen oder Projektpraktika in Heidelberg können anerkannt werden.

  6. FP-Partner Die Versuche werden jeweils von 2 Studenten/innen gemeinsam durchgeführt. Die so gebildeten Zweiergruppen sollten für das gesamte Praktikum bestehen bleiben, Ausnahmen in Rücksprache mit der Praktikumsleitung. Den Partner wählen Sie selbst über Ihre FP-Statusseite. Dazu muss bei Ihnen UND dem/der Partner/in das Feld 'Partnerwahl ok' angeklickt sein, ebenfalls, wenn Sie sich vom Partner trennen wollen. Wenn das Feld nicht aktiv ist, kann der/die Partner/in nichts ändern. Die Partnerbörse steht zur Kontaktaufnahme zur Verfügung, ansonsten kann die FP-Leitung Partner vermitteln.

  7. Buchung von Versuchen

    1. Die Praktikanten buchen FP-Versuche selbst von Ihrer Statusseite aus. Die zweite Möglichkeit ist, Betreuer/innen per E-Mail um einen Termin anzusuchen.
    2. Ihr Plan zeigt offene und gebuchte Versuche an. Im Semester gibt es einen Plan von offenen Versuchen, in den Ferien können die Betreuer/innen offene Termine anbieten.
    3. Von Ihnen gebuchte Versuche können von dem/der Betreuer/in noch storniert werden, ebenso von Ihnen selbst, aber bitte nur mit triftigem Grund, insbesondere kurz vor dem Termin.
    4. Zum Buchen brauchen Sie eine/n Partner/in. Versuche mit anderen Partnern können nur die FP-Leitung und die Betreuer/innen buchen.
    5. Die Zahl der im Voraus buchbaren Versuche wird von der FP-Leitung festgesetzt, zurzeit können Sie bis zu 4 FP-Versuche im Voraus buchen (zugänglich sind immmer die nächsten 26 Wochen).
    6. Es werden Ihnen nur Versuche zur Buchung angeboten, für die folgende Bedingungen gelten: Pro Gebiet darf in FP1 nur 1 Versuch gemacht werden. Im FP2 sind pro Gebiet zwei Versuche erlaubt.
    7. Sie können i.A. FP2-Versuchen ohne eine Bedingung bzgl. der Anzahl der gemachten FP1-Versuche buchen. Für die Buchung folgender FP2-Versuche muss jedoch vorher ein bestimmter FP1-Versuch gemacht worden sein:
      Versuch Vorbedingung
      F20 F85/86/87
    8. In den Ferien können angebotene Termine gebucht oder Versuche mit den Betreuern frei vereinbart werden. Information über angebotene Versuche finden sich in der entsprechenden Übersicht auf der persönlichen Statusseite. Weitere Informationen gibt es auf Ferien-Versuchsseite.

  8. Aufteilung FP1 / FP2 In der Regel werden 4 FP1-Versuche und 4 FP2-Versuche bearbeitet. Eine Aufteilung 3+5 FP1/2 oder 5+3 FP1/2 ist möglich. Für Lehramtskandidaten ist die Aufteilung 2+2 FP1/2. In besonderen Fällen kann von diesen Regelungen abgewichen werden. Hierüber entscheidet die Praktikumsleitung.

  9. Versuchsanleitungen Die Anleitungen zu den gebuchten Versuchen können im Praktikumsgebäude (INF 501) kostenlos ausgedruckt werden (FP Print-on-demand). Dazu können Sie sich in INF 501, Raum 008, mit Ihrer Uni-ID auf einem Terminal einloggen und die gewünschten Anleitungen auswählen.

  10. Vorbereitung auf die Versuche Folgende Kenntnisse sind für die Durchführung der Versuche nötig: vertieftes Wissen zum Themenkreis der Versuche, Kenntnis des Versuchsablaufes, des prinzipiellen Aufbaues der Experimente und der Messgrößen.

    Die Praktikanten müssen in der Lage sein, den prinzipiellen Ablauf der Versuche vor der Durchführung der Experimente darzulegen. Die betreuenden Assistenten überzeugen sich vor dem Versuchsbeginn in einer mündlichen Diskussion, dass die erforderlichen Kenntnisse bei den Praktikanten vorhanden sind. Falls sich hierbei ein erheblicher Kenntnismangel herausstellt, wird die Versuchsdurchführung verweigert. Für das Einschalten der Apparaturen muss, falls in den Versuchsanleitungen gefordert, die Zustimmung des Assistenten eingeholt werden.

    Für die meisten Versuche existieren Fragenkataloge zur Anleitung, mit denen Sie Ihren Wissensstand überprüfen können.

  11. Durchführung der Messungen Das Protokoll, das während der Messungen geführt wird und in ein Laborbuch eingetragen wird, muss übersichtlich und lesbar sein und Folgendes enthalten:

    • Skizzen der verwendeten Aufbauten,
    • Protokollierung sämtlicher Einstellungen der Geräte, Messzeiten usw.,
    • beschriftete Messreihen,
    • soweit möglich, grafische Darstellung der Messergebnisse,
    • eine vorläufige Analyse.

    Damit soll erreicht werden, dass die Messungen nachvollziehbar sind und dass Messfehler frühzeitig erkannt werden.

    Das Laborbuch darf keine Loseblatt-Sammlung sein, auch kein Ringbuch mit wechselbaren Blättern, sondern ein solides Heft mit mindestens 80 Seiten, in das viele Versuche eingetragen werden können;.

  12. Auswertung Die Auswertung wird im selben Laborbuch durchgeführt, in dem schon das Messprotokoll eingetragen wurde. Die beiden Partner führen jeweils ein eigenes Laborbuch. Während des Versuchs muss das Protokoll nicht parallel doppelt geführt werden, das Messprotokoll und Teile der Auswertung können durch eingeklebte Kopien (keine Loseblatt-Sammlung!) in des Laborbuch des Partners/der Partnerin übertragen werden.

    Die Auswertung muss in sich geschlossen und so klar sein, dass Messung, Analyse und Fehlerrechnung zusammen mit der Versuchsanleitung verständlich und nachvollziehbar sind. Die Auswertung muss deshalb klar gegliedert und leserlich sein und die folgenden Punkte enthalten:

    • das Messprotokoll,
    • die Auswertung der Messungen und Fehlerabschätzung für die verlangten Fragestellungen
    • eine Zusammenfassung und kritische Diskussion der Messergebnisse; hierzu sollten als wesentliche Punkte gehören:
      • was war die zu untersuchende physikalische Fragestellung,
      • wie wurde die Messung im Prinzip durchgeführt,
      • Messergebnisse und Fehler,
      • Vergleich der Messung mit der Theorie,
      • Diskussion der Fehlerursachen, was könnte zur Reduzierung der Fehler getan werden?

    Die fertigen Auswertungen werden nach einer abschließenden Diskussion (Abschlusskolloqium), in der sich der Betreuer / die Betreuerin von den Kenntnissen der Praktikanten und der Vollständigkeit und Richtigkeit der Messdaten und Ergebnisse überzeugt, im Erfolgsfall von diesem/dieser im Laborbuch testiert. Der Punkt 'kritische Diskussion' (s.o.) kann zwar von den Praktikanten gemeinsam erarbeitet werden, beide Partner müssen ihn aber eigenständig vertreten können.
    Normalerweise, insbesondere in der Regel in FP1, findet die Abschlussdiskussion mit Testat am letzten Praktikumstag statt, ansonsten spätestens innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach dem Versuch.

    Das Laborbuch bleibt beim Studenten und soll in der Regel nicht beim Betreuer zum Testieren abgegeben werden.

    Das Testat mit einer Benotung (s.u.) und ggf. Kommentar tragen Betreuerin oder Betreuer in die FP-Datenbank ein. Die Praktikanten können Status und Beurteilung ihrer Versuche und Auswertungen auf Ihrer Status-Seite (s.u.) einsehen.

    Im Fall erheblicher Mängel, die nicht auf der Stelle behoben werden können, muss die überarbeitete Auswertung mit einer weiteren Frist von 14 Tagen nochmals vorgelegt werden. Ausarbeitungen, die nach 2 Überarbeitungen immer noch nicht testierfähig sind, werden nicht mehr anerkannt.

  13. Besondere Ausarbeitungen Im Verlaufe des FP sind für zwei Versuche besondere Ausarbeitungen im Stil einer Veröffentlichung anzufertigen. Die Versuche, für die eine besondere Ausarbeitung angefertigt wird, werden von den Studierenden über die persönliche Statusseite ausgewählt, eine automatische Zuteilung erfolgt nicht. Es können sowohl FP1- als auch FP2-Versuche gewählt werden. FP2-Versuche eignen sich jedoch im Allgemeinen besser für eine besondere Ausarbeitung als FP1-Versuche.
    Die besonderen Ausarbeitungen sollen mit einem Textverarbeitungssystem (vorzugsweise LaTeX) druckreif zu erstellt werden. Abbildungen und Tabellen sind ebenfalls, in publikationsfähiger Größe, auf dem Computer zu erstellen. Die 'lange' besondere Ausarbeitung sollte ein Limit von zwischen 10 und etwa 20 Seiten einhalten. Für die kurze besondere Ausarbeitung gilt ein Seitenlimit von 6 Textseiten (12pt Schrift, A4-Format). Dies ist eine Vorübung für eine Darstellung mit Konzentration auf das Wesentliche, wie sie in der Praxis des Physikers oft durch ein Seitenlimit von 'Letter'-Journalen und Konferenzbeiträgen erforderlich ist. Wesentliche Punkte sind dabei:

    • Titel, Autoren, Abstract,
    • Einleitung: physikalischer Themenkreis, Fragestellung,
    • die Versuchsanordnung,
    • die Messdaten in geigneter Form (bei Graphiken ist auf Lesbarkeit zu achten, insbesondere Beschriftungen nicht kleiner als 1.5 mm),
    • Auswertung der Messungen und Fehlerabschätzung,
    • Diskussion der Messergebnisse und Zusammenfassung,
    • eine sinnvolle Referenzenliste.

    Die besonderen Ausarbeitungen können in Deutsch oder Englisch (empfohlen) sein, das Abstract sollte in jedem Fall auf Englisch sein. Die Kurzform ist zusätzlich zur testierten Auswertung im Laborbuch anzufertigen (für die die normale 3-Wochen-Frist gilt), da i.A. der Inhalt zu knapp ist, um die korrekte Auswertung zu kontrollieren. Die Langform kann die Auswertung im Laborbuch ersetzen. Die Frist für die besonderen Ausarbeitungen ist 3 Wochen zusätzlich zur Frist für das Testat im Laborbuch, eine besondere Ausarbeitung muss also innerhalb von 6 Wochen nach der Versuchsdurchführung abgegeben werden. FP-Partner müssen eine besondere Ausarbeitung nicht getrennt einreichen, d.h. es reicht eine Version pro FP-Paar. Die 'besonderen Ausarbeitungen' werden (vorzugsweise als pdf-Datei) per E-Mail parallel an die Betreuerin/den Betreuer, und an die FP-Leitung [fp@physi.uni-heidelberg.de] geschickt. Die Regeln für beanstandete Auswertungen gelten hier sinngemäß.

    Bei Problemen während der Auswertung oder bei einer speziellen Ausarbeitung empfiehlt es sich, diese vor dem Abschlusskolloquium bzw. Einsendung mit dem Betreuer / der Betreuerin zu klären. Eine Liste der Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Betreuer/innen (und der FP-Dozenten) ist auf den Webseiten des FP.

  14. Fristen

    • Abschlussdiskussion und Testierung der Auswertung durch die Betreuer (via WWW) soll innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach der Versuchsdurchführung stattfinden. Für besondere Ausarbeitungen gilt eine Frist von 6 Wochen nach der Versuchsdurchführung. Die Fristen laufen nicht in der vorlesungsfreien Zeit. Ausnahmen von dieser Regelung können in begründeten Fällen mit der Praktikumsleitung vereinbart werden.
    • Die obigen Regeln gelten auch, wenn Sie die Hochschule wechseln oder sich zeitweilig, z.B. für ein Auslandsstudium, beurlauben lassen. Klären Sie Probleme ggf. frühzeitig mit der Praktikumsleitung.
    • Wird eine Auswertung oder Ausarbeitung von der Betreuerin / vom Betreuer nicht testiert, dann ist die Frist für die Überarbeitung 14 Tage.
    • Auswertungen, die nach 2 Überarbeitungen immer noch nicht testierfähig sind, werden nicht mehr anerkannt.
    • Bei unentschuldigter Nichteinhaltung der Fristen kann ein Versuch gestrichen werden, er gilt dann als nicht durchgeführt.
  15. Persönliche Statusseite Die Praktikantinnen und Praktikanten können den Status ihrer Versuche und ihre Versuchseinteilung einsehen. Des Weiteren können Versuche für die besonderen Ausarbeitungen ausgewählt werden. Das persönliche Passwort dazu erhalten sie per E-Mail mit der Bestätigung der Anmeldung.

  16. Seminar im Rahmen des Praktikums In den FP-Seminaren werden Referate über durchgeführte Versuche (FP1 oder FP2) gehalten. Dabei soll der Vortrag ca 45 min dauern, so dass Zeit zur Diskussion bleibt. Der Inhalt des Referates, die Aufteilung des Stoffes auf die beiden Vortragenden und die Art der Darstellung sind mit der Assistentin / dem Assistenten, der den entsprechenden Versuch betreut hat, zu besprechen, der Seminarleiter kann ebenfalls Einfluss nehmen. Es wird dringend empfohlen, vor der Betreuerin / dem Betreuer einen Probevortrag zu halten.

    Termine für einen Vortrag im FP-Seminar werden standardmäßig über die persönliche Statusseite gebucht. In Spezialfällen (z.B. Vortrag nicht mit dem Standard-FP-Partner oder Vortrag über einen auswärtigen Versuch) können Vortragstermine auch per E-Mail an die FP-Leitung gebucht werden (auch schon vor Semesterbeginn). Termine können auch direkt mit dem jeweiligen Seminarleiter vereinbart werden. Auf der FP-Webseite gibt es eine Übersicht über die freien und schon vergebenen Termine.

    Die Praktikanten können sich aussuchen, welche Seminartermine Sie als Zuhörer besuchen möchten, d.h. es gibt keine feste Zuordnung zu einem Seminar. Auch der Besuch von zwei oder mehr FP-Seminaren in einer Woche ist erlaubt. Die regelmäßige Teilnahme am Seminar wird erwartet und durch Anwesenheitliste festgehalten. An den Tagen, an denen das FP-Seminar um 14:00 Uhr beginnt, kann erst um 15 Uhr mit der Durchführung der Versuche begonnen werden. Voraussetzung für den Schein sind mindestens 8 Seminarteilnahmen. Diese 8 Seminarteilnahmen können über zwei (oder mehr) Semester verteilt werden.