Deutschlands Ausstieg aus der Kohleverstromung

Anfang 2019 legte die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" (genannt Kohlekommission) ihren Vorschlag vor, wie Deutschland bis 2038 aus der Verstromung der (heimischen) Kohle aussteigen kann, "um das Klima zu retten".
Der zeitliche Verlauf des geplanten Ausstiegs bis 2038 ist in der Abbildung rechts gezeigt - sowohl für alle Kohlekraftwerke (schwarze Linie) wie auch gesondert für Braunkohlekraftwerke (blaue Linie). Die Zeiten der Reevaluierung, ob der Ausstieg auch schon bis 2035 erfolgen kann, sindpdate durch Punkte gekeinzeichnet.

Da bis 2022 auch die Schließung des letzten Kernkraftwerks erfolgt sein soll, werden spätestens ab 2038 allein die erneuerbaren Energien (i.W. Windkraftwerke und Fotovoltaikanlagen) die Versorgung Deutschlands mit elektrischer Energie übernehmen, mit der unausgesprochenen Option, dass im Notfall auch importiertes Erdgas die evtl. auftretenden Versorgungslücken füllen könnte.

Deutscher Ausstieg aus KohleKW(schwarz),
BraunkohleKW(blau)  bis 2038, bzw 2035.

Mit der Durchführbarkeit dieses und anderer Vorschläge habe ich mich bereits in mehreren Kapiteln beschäftigt (z.B. hier und hier). In diesem Kapitel geht es allein um die Frage, welche finanziellen Belastungen auf die deutschen Bundesbürger zukommen, falls der Vorschlag der Kohlekommission verwirklicht werden sollte. Denn dass die Verwirklichung teuer wird, gibt auch die Bundesregierung (wenigstens teilweise) zu:
  • Zur Kompensation des notwendigen Arbeitsplatzabbaus in den 4 Kohleländern (Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen) und für die Schaffung neuer Arbeitsplätze in diesen Ländern (Strukturwandel und Beschäftigung) hat die Bundesregierung Subventionen in Höhe von 40 Mrd. € bis 2038 versprochen, also im Mittel 2 Mrd. € pro Jahr.1)
  • Ebenfalls versprochen wurden von Wirtschafts- und Energieminister Altmeier, dass der Strompreis nach 2018 i.W. stabil bleiben soll (Wachstum) und eventuelle Preissteigerungen durch Steuermittel ausgeglichen werden sollen.2)
Der Umfang dieser Subventionen wurde von Altmeier nicht beziffert, und genau mit dieser Frage will ich mich jetzt beschäftigen. Denn dass der Strompreis nicht beliebig ansteigen kann, ohne die deutsche Wirtschaft und damit den Wohlstand Deutschlands zu ruinieren, habe ich hier gezeigt.

Schauen wir uns zunächst an, welchen elektrischen Leistungsbedarf die einzelnen Sektoren der deutschen Volkswirtschaft haben (Abbildung rechts). Die Daten wurden einer Zusammenstellung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entnommen3). Daraus ergibt sich, dass der Leistungsbedarf zwischen 1991 - 2017 i.W. in allen Sektoren konstant geblieben ist. Einzige Ausnahme ist der deutliche Rückgang im Sektor Industrie im Jahr 2009, ausgelöst durch die Finanzkrise. Addiert man alle Sektoren, so ergibt sich ein totaler Leistungsbedarf zwischen 2000 - 2017 von ca. 530 TWh/a. Diese Zahl unterscheidet sich ganz wesentlich von der gewandelten Leistung (ca. 625 TWh/a, siehe Abbildung unten rechts), die Differenz wird vom BMWi gleichteilig auf Verluste und Stromexporte zurückgeführt4).
Elektrischer Leistungsbedarf der einzelnen Sektoren der deutschen Volkswirtschaft zwischen 1991 - 2017.

Ganz anders sieht es aus, wenn man die Kosten betrachtet, die den Sektoren durch den Bezug elektrischer Leistung zwischen 1991 - 2017 entstanden sind. Diese Kosten richten sich nach dem Strompreis, der für den Sektor Industrie aufgrund staatlicher Ausnahmeregelungen (eigentlich handelt es sich um Subventionen) nur etwa halb so groß war wie für alle anderen Sektoren (Abbildung unten links).



Kosten für elektrische Energie in Deutschland.

Seit dem Jahr 2000 sind diese Kosten drastisch gestiegen, dem Jahr, in dem das "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG) verabschiedet wurde, das für eine drastische Steigerung des Anteils sorgte, den erneuerbare Energien bei der Versorgung mit elektrischer Energie in Deutschland spielen (siehe Abbildung rechts, die dem Kap. 6-5 entnommen ist). Ganz offensichtlich sind die Anstiege der Kosten und des Anteils erneuerbarer Energien korreliert. Dies ist zwar kein Beweis, dass letzterer Ursache für ersteren ist, aber die Gründe lassen sich benennen (siehe unten) und liefern den  Beweis. Daraus ergibt sich:

Zwischen 2000-2017 betrug die mittlere Kostensteigerung 4.3 Mrd. /a pro Jahr.

Zusammensetzung Energieträger, welche zur
Versorgung mit elektrischer Energie in Deutschland beitrugen. Es sind dies
1: Steinkohle,      2: Braunkohle,
3: Erdöl,              4: Erdgas
5: Kernenergie,
6: Wasserkraft,
7: Windkraft,        8: Fotovoltaik,
9: Biomasse,          10: Rest.

Erneuerbare Energien sind grün dargestellt, ihr Anteil hat seit 2000 drastisch zugenommen. Daraus ergibt sich:

Zwischen 2000 - 2017 betrug der mittlere Zuwachs an erneuerbaren Energien 10.9 TWh/a pro Jahr.

Die deutsche Gesellschaft hat daher den Umstieg auf erneuerbare Energien in der Elektrizitätsversorgung mit ca. 40 €ct/kWh finanziert. Dies ist größer als der augenblickliche Strompreis von ca. 30 €ct/kWh, aber das ist auch nicht verwunderlich: Denn z.Z. (Ende 2018) tragen erneuerbare Energien nur ca. 38% der Versorgung, woraus sich schließen lässt, dass sich die Kosten für die Versorgung mithilfe fossiler Energien auf nur 24 €ct/kWh beliefen.

Und dies sind nicht die Kosten, die bei der Wandlung  von fossiler in elektrische Energie (genannt Erzeugung und Vertrieb) wirklich anfallen - die Kosten entstehen i.W. durch die Belastungen infolge des EEG und staatlicher Abgaben, siehe Tabelle unten.

1
2
3
4
5
6
7
8

Erzeugung
Vertrieb
EEG
Umlage
KKW
Umlage
Netz-
entgelte
Umsatz-
steuer
Strom-
steuer
Konzessions-
abgabe
§19
Umlage
Anteil
19.3 %
23.6 %
1.4 %
25.6 %
16.0 %
7.0 %
5.7 %
1,4 %
 Die prozentuale Zusammensetzung des deutschen Strompreises im Jahr 2018.

Den Wandlungskosten (1) in Höhe von ca. 6 €ct/kWh stehen also Kosten in Höhe von ca. 19 €ct/kWh aufgrund des EEG (2+3+4) entgegen. In diese Rechnung habe ich die Netzentgelte einbezogen, denn sie werden wesentlich verursacht durch den Netzausbau mit HGÜ-Leitungen, um "grünen" Strom vom Norden in den Süden Deutschlands zu transportieren.

Was bedeutet dies jetzt für das Versprechen von Altmeier, den Strompreis zukünftig stabil halten zu wollen? Offensichtlich müsste er jede weitere kWh aus erneuerbaren Energien mit 10 €ct subventionieren. Wie viel das jährlich an Subventionen bedeutet, hängt von der Ausbaugeschwindigkeit der erneuerbaren Energien ab:
  • Findet der Ausbau, wie bisher, mit ca. 11 TWh/a statt, so würden dies jährliche Subventionen in Höhe von etwa 1.1 Mrd. € bedeuten und 2038 hätte der Ausbau eine Leistung von etwa 0.47 PWh/a erreicht.
Dies ist aber nicht das Ziel der Bundesregierung! Diese strebt bis 2038 den Ausstieg aus der Kohleverstromung an und will den Verkehr mit Kraftfahrzeugen auf elektrischen Antrieb umstellen, siehe  Kap. 6-5. Dies bedeutet, dass der Ausbau 2038 eine Leistung von mindestens 1 PWh/a erreichen muss, wie in der Abbildung rechts oben angedeutet.
  • Findet der Ausbau mit ca. 37 TWh/a statt, um das gesteckte Leistungsziel von 1 PWh/a zu erreichen, so würde dies jährliche Subventionen in Höhe von etwa 3.7 Mrd. € bedeuten.
Diese Abschätzung aller, zu erwartenden Subventionen (ca. 3 - 6 Mrd. €) führt nicht zu Beträgen, die Deutschland nicht sollte aufbringen können, wenn sie nicht in eine Zeit fielen, in der das Bruttoinlandprodukt sinkt und andere große Staatsausgaben geplant sind: Erhöhung der Bundeswehrausgaben und Erhöhung der Sozialausgaben und insbesondere wesentlich größere Zahlungen in den EU-Haushalt.

Immer führt eine derartige Situation zu der Frage, ob die Subventionen für den Kohleausstieg nicht reduziert werden könnten, wie z.B. hier angedeutet. Falls das Leistungsziel tatsächlich 1 PWh/a beträgt, sehe ich keine Möglichkeiten, denn die Kosten für das Redispatch/Einspeisemanagement und den Netzausbau werden überproportional steigen, selbst wenn die Kosten für die garantierte Einspeisevergütung langsam fallen sollten.


1) Es ist wahrscheinlich mehr ein Zufall, dass dieser Zeitraum genau der Subventionsperiode entspricht, mit der gesicherte Einspeisevergütungen für erneuerbare Energie in das Stromnetz garantiert werden.
2) Da fragt man sich natürlich sofort, ob die EU-Kommission diesen Subventionen zustimmen wird - ein weiteres Beispiel dafür, wie die Bundesregierung einfach die Belange der anderen EU-Mitglieder übergeht.
3) Die Daten des BMWi enden 2015, Daten bis 2017 habe ich dem Statistik-Portal STATISTA entnommen, insbesondere die der Strompreise für die Industrie.
4) Im Mittel zwischen 2000 - 2017 betrug diese Differenz ca. 2% des totalen Leistungsbedarfs und ist daher keineswegs vernachlässigbar.