Hinweise zur
Orientierungsprüfung
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Das
Hochschulgesetz (und unsere Diplomprüfungsordnung) schreiben vor, dass alle
Studenten bis spätestens Ende des 2. Semester
die Orientierungsprüfung abgelegt haben müssen. Sie kann einmal
wiederholt werden im darauf folgenden Semester. Studenten, welche die
Orientierungsprüfung nicht vor Ende des 3. Semesters bestanden haben, müssen
mit dem Physikstudium aufhören.
Die
Orientierungsprüfung hat das Ziel, zu einem frühen Studienzeitpunkt
festzustellen, ob ein Student für das Studium der Physik geeignet ist. Es dient daher zur 'Orientierung der
Studenten über Ihr Leistungsvermögen im Studienfach Physik’.
Die Fakultät
hat folgende Regeln beschlossen, nachzulesen in der Diplomprüfungsordnung:
(hier ist
das empfohlene, vereinfachte Verfahren dargestellt, wem das nicht genügt sollte
sich an die Diplomprüfungsordnung halten).
1. Als
Nachweis der bestandenen Orientierungsprüfung akzeptiert die Fakultät den
benoteten Schein zur Physik I. Um
diesen Weg zu realisieren müssen Sie sich vor der ersten Klausur von Physik I
zur Orientierungsprüfung anmelden. Die Alternative besteht darin, dass Sie sich
spätestens in Ihrem 2. Fachsemester direkt zu einer mündlichen
Orientierungsprüfung im Studentensekretariat anmelden (Prüfungstermine
beachten).
2.
Standardverfahren: Die Studenten melden sich in ihrem ersten (oder 2. bei
Studienbeginn im Sommer) Fachsemester vor der ersten Klausur zur Physik I zur
Orientierungsprüfung an. Hierzu ist in der Übungsgruppe ein Anmeldeschein
auszufüllen und dem Gruppenleiter auszuhändigen.
Erforderlich zum Erhalt des qualifizierten
Scheins und damit zum Bestehen der Orientierungsprüfung sind 30% aller Punkte,
die in allen Klausuren der Physik I zusammen erworben werden können.
Zu den Klausuren im Semester wird Anfang
des nächsten Semesters noch eine Nachklausur angeboten, die zum einen die
Möglichkeit gibt, einen unverschuldet versäumten Klausurtermin nachzuholen, zum
anderen eine schwache Leistung (aber >20% der Punkte) noch zu korrigieren.
3. Wer trotz
Nachklausur den Schein nicht erhält, hat die Orientierungsprüfung nicht
bestanden. Er muß dann vor Ende des zweiten (bzw. 3. bei Studienbeginn im
Sommer) Fachsemesters eine mündliche Wiederholungsprüfung von ca. 30 Minuten
zum Stoff der Physik I ablegen. Diese findet jeweils in einer Prüfungswoche zu
Ende der Vorlesungszeit des SS statt. Der Termin wird per Aushang und auf den
Fakultätsseiten bekannt gegeben. Die Orientierungsprüfung ist verknüpft mit einer Studienberatung.
4. Wird die
Wiederholungsprüfung nicht bestanden, dann gilt die Orientierungsprüfung als
endgültig nicht bestanden und ein weiteres Studium der Physik ist nicht mehr
möglich.