Hinweise zur Orientierungsprüfung

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Das Hochschulgesetz (und unsere Diplomprüfungsordnung) schreiben vor, dass alle Studenten bis spätestens Ende des 2. Semester  die Orientierungsprüfung abgelegt haben müssen. Sie kann einmal wiederholt werden im darauf folgenden Semester. Studenten, welche die Orientierungsprüfung nicht vor Ende des 3. Semesters bestanden haben, müssen mit dem Physikstudium aufhören.

Die Orientierungsprüfung hat das Ziel, zu einem frühen Studienzeitpunkt festzustellen, ob ein Student für das Studium der  Physik geeignet ist. Es dient daher zur 'Orientierung der Studenten über Ihr Leistungsvermögen im Studienfach Physik’.

 

Die Fakultät hat folgende Regeln beschlossen, nachzulesen in der Diplomprüfungsordnung:

(hier ist das empfohlene, vereinfachte Verfahren dargestellt, wem das nicht genügt sollte sich an die Diplomprüfungsordnung halten).

 

1. Als Nachweis der bestandenen Orientierungsprüfung akzeptiert die Fakultät den benoteten Schein zur Physik I.  Um diesen Weg zu realisieren müssen Sie sich vor der ersten Klausur von Physik I zur Orientierungsprüfung anmelden. Die Alternative besteht darin, dass Sie sich spätestens in Ihrem 2. Fachsemester direkt zu einer mündlichen Orientierungsprüfung im Studentensekretariat anmelden (Prüfungstermine beachten).

 

2. Standardverfahren: Die Studenten melden sich in ihrem ersten (oder 2. bei Studienbeginn im Sommer) Fachsemester vor der ersten Klausur zur Physik I zur Orientierungsprüfung an. Hierzu ist in der Übungsgruppe ein Anmeldeschein auszufüllen und dem Gruppenleiter auszuhändigen.

   Erforderlich zum Erhalt des qualifizierten Scheins und damit zum Bestehen der Orientierungsprüfung sind 30% aller Punkte, die in allen Klausuren der Physik I zusammen erworben werden können.

   Zu den Klausuren im Semester wird Anfang des nächsten Semesters noch eine Nachklausur angeboten, die zum einen die Möglichkeit gibt, einen unverschuldet versäumten Klausurtermin nachzuholen, zum anderen eine schwache Leistung (aber >20% der Punkte) noch zu korrigieren.

 

3. Wer trotz Nachklausur den Schein nicht erhält, hat die Orientierungsprüfung nicht bestanden. Er muß dann vor Ende des zweiten (bzw. 3. bei Studienbeginn im Sommer) Fachsemesters eine mündliche Wiederholungsprüfung von ca. 30 Minuten zum Stoff der Physik I ablegen. Diese findet jeweils in einer Prüfungswoche zu Ende der Vorlesungszeit des SS statt. Der Termin wird per Aushang und auf den Fakultätsseiten bekannt gegeben. Die Orientierungsprüfung  ist verknüpft mit einer Studienberatung.

 

4. Wird die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, dann gilt die Orientierungsprüfung als endgültig nicht bestanden und ein weiteres Studium der Physik ist nicht mehr möglich.