Vorwort




Über die Ergänzungen zur Vorlesung "Die Zukunft unserer Energieversorgung"

Dieser Text enthält zusätzliche Informationen und Ergänzungen zu dem Vorlesungsmanuskript Energie2, das in 2. Auflage mit dem Titel "Die Zukunft unserer Energieversorgung" im Jahr 2014 auch im Buchhandel erschienen ist und von dort bezogen werden kann. Die Vorlesung war hauptsächlich dafür gedacht, die physikalischen Gesetzmäßigkeiten, denen die Nutzung der Energie unterliegt, darzustellen und zu erläutern. Diese Gesetzmäßigkeiten sind ein Abbild des Geschehens in der Natur, sie beschreiben in mathematischer Sprache die Regeln, welchen alle in der Natur ablaufenden Prozesse unterliegen, und die mit keinen Mitteln und von keinem Menschen außer Kraft gesetzt werden können.

Insofern erlauben diese Gesetzmäßigkeiten auch Prognosen darüber, welchen Weg ausgewählte Prozesse, wie z.B. der Wandlungsprozess von der Primärenergie in die Nutzenergie, in Zukunft nehmen werden. Allerdings hängt dieser Weg auch von Parametern ab, deren Werte innerhalb gewisser Grenzen variieren können, weil sie durch Naturgesetze nicht festgelegt sind. So ein Paramerter ist z.B. die Steigerungsrate des Bruttoinlandprodukts in den verschiedenen Ländern, wobei das Bruttoinlandprodukt pro Einwohner von Land zu Land sehr verschieden sein kann. Diese Steigerungsratenaber bestimmen, wieviel Primärenergie in Zukunft zur Verfügung stehen muss, damit die gewünschten Bruttoinlandprodukte erwirtschaftet werden können. In den angenommenen Steigerungsraten unterscheiden sich z.B. die Prognosen 1, 2 und 3 in dem Vorlesungsmanuskript, auf welche in dem vorliegenden Text immer wieder hingewiesen wird.

Letzendlich entscheidet aber natürlich der Vergleich mit den Daten, welcher der berechneten Prognosen die Entwicklung des Primärenergiebedarfs tatsächlich folgt, und ob sie überhaupt einer der Prognosen folgt. In dem Vorlesungsmanuskript Energie2 wurde als Beginn der prognostizierten Entwicklungen das Jahr 2000 gewählt und seitdem sind mehr als 10 Jahre vergangen, so dass bereits Daten vorliegen, mit denen die Prognosen verglichen werden können.

Und genau dieser Vergleich ist das Ziel des vorliegenden Texts. Und mit den kommenden Jahren muss dieser Vergleich immer wiederholt werden, d.h., der Text muss u.U. von Jahr zu Jahr modifiziert werden. Darüber hinaus soll in dem Text auch auf neu eingeführte Verfahren im Prozess der Energiewandlung hingewiesen und kritisch hinterfragt werden, inwieweit diese Verfahren tatsächlich den Energiewandlungsprozess so verändern, dass die pessimistischen Aussichten auf unsere zukünftige Energieversorgung, die das Ergebnis der Untersuchungen in Energie2 waren, keinen Bestand haben.

Die Voraussetzung für dieses Vorhaben ist natürlich, dass die notwendigen Daten für die Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Und in dieser Hinsicht verstärkt sich bei mir der Eindruck, dass die seit Anfang 2022 amtierende Regierung (AMPEL-Koalition) dieser Verpflichtung nicht mehr nachkommt.  Denn wie wäre es sonst möglich. dass im Jahr 2023 die Daten aus dem verantwortlichen Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Minister R. Habeck) nur bis zum Jahr 2020 veröffentlicht sind und für diese Daten noch die Vorgängerregierung verantwortlich war?